Friedrich Merz will Kürzungen in der Eingliederungshilfe - der Protest ist groß!
Wie in vielen Medien berichtet, fordert Bundeskanzler Merz Kürzungen in der Eingliederungshilfe.
Diese Forderung hat eine öffentliche Debatte ausgelöst – denn sie betrifft eine der zentralen Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Die Eingliederungshilfe ermöglicht Betroffenen die Teilhabe an Bildung, Arbeit und gesellschaftlichem Leben. Doch was genau steckt hinter dieser Leistung? Und was würde passieren, wenn sie tatsächlich gekürzt wird?
Was ist die Eingliederungshilfe?
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und richtet sich an Menschen, die aufgrund einer Behinderung wesentlich in ihrer Teilhabe am Leben eingeschränkt sind. Sie umfasst maßgeschneiderte Hilfen, die Menschen dabei unterstützen sollen, ihren Alltag eigenständig zu gestalten – in der Schule, bei der Arbeit, in der Freizeit oder beim Wohnen.
Ziele der Eingliederungshilfe:
Selbstständige Lebensführung ermöglichen
Chancengleichheit fördern
Soziale Ausgrenzung verhindern
Teilhabe an Bildung, Arbeit und Freizeit sichern
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Personen:
mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung,
bei denen eine erhebliche Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe vorliegt oder droht.
Die Leistungen werden nicht automatisch, sondern auf Antrag gewährt.
Welche Leistungen gibt es?
Die Eingliederungshilfe ist sehr vielfältig und wird individuell angepasst. Sie gliedert sich in vier große Bereiche:
Medizinische Rehabilitation
z. B. heilpädagogische Frühförderung oder ergänzende TherapienTeilhabe an Bildung
z. B. Schulassistenz, barrierefreier Zugang zu Schulen oder Hilfsmittel im StudiumTeilhabe am Arbeitsleben
z. B. Jobcoaching, Budget für Arbeit oder Unterstützung in WerkstättenSoziale Teilhabe
z. B. Assistenz beim Wohnen, Freizeitbegleitung, Mobilitätshilfen
Praxisbeispiele aus dem Alltag
🧒 Lukas (7 Jahre) – Unterstützung in der Grundschule
Lukas hat eine Autismus-Spektrum-Störung. Er bekommt über die Eingliederungshilfe eine Schulbegleitung, die ihn im Unterricht unterstützt. So kann er die Regelschule besuchen und mit anderen Kindern lernen.
👩🎓 Sofia (23 Jahre) – Studieren mit Sehbehinderung
Sofia erhält durch die Eingliederungshilfe eine Studienassistenzund technische Hilfsmittel, die ihr ein barrierefreies Studium ermöglichen.
👷 Tobias (35 Jahre) – Arbeitsplatz in einer Schreinerei
Mit dem Budget für Arbeit kann Tobias außerhalb der Werkstatt arbeiten – in einem normalen Betrieb, inklusiv und tariflich entlohnt.
👵 Maria (60 Jahre) – Selbstbestimmt wohnen
Dank ambulanter Assistenz kann Maria nach einem Schlaganfall weiter allein in ihrer Wohnung leben.
Was würde passieren, wenn die Eingliederungshilfe gekürzt wird?
Diese Frage ist nicht nur theoretisch – sie ist hochaktuell, angesichts wachsender Haushaltsengpässe und Diskussionen um Sozialausgaben. Was wäre, wenn Leistungen reduziert oder gestrichen würden?
Mögliche Folgen:
Inklusion würde zurückgedreht: Ohne Schulbegleitungen oder barrierefreie Lernangebote könnten Kinder wie Lukas auf Förderschulen ausweichen müssen – obwohl sie mit Unterstützung erfolgreich in Regelschulen lernen könnten.
Abbruch von Bildung und Ausbildung: Studierende mit Behinderung wären ohne Hilfsmittel und Assistenzen faktisch ausgeschlossen – mit gravierenden Folgen für ihre beruflichen Chancen.
Weniger Teilhabe am Arbeitsleben: Ohne das Budget für Arbeit würden viele Menschen mit Behinderung in Werkstätten verbleiben – obwohl sie am allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen könnten.
Institutionalisierung statt Selbstständigkeit: Menschen wie Maria müssten ggf. in stationäre Einrichtungen umziehen, weil ambulante Hilfen fehlen – das ist nicht nur teuer, sondern auch entmündigend.
Höhere Langzeitkosten: Kurzfristige Einsparungen würden langfristig zu höheren Sozialkosten führen – etwa durch Arbeitslosigkeit, Pflege oder psychische Folgeerkrankungen.
Gesellschaftlich gesehen:
Kürzungen in der Eingliederungshilfe wären ein Rückschritt für die Inklusion und würden das Prinzip „Teilhabe für alle“ infrage stellen. Sie würden auch die UN-Behindertenrechtskonvention verletzen, zu deren Umsetzung sich Deutschland verpflichtet hat.
📣 Aktuelle Stimmen und Initiativen zur Debatte
Instagram‑Reel:
In einem aktuellen Instagram‑Video des Grünenpolitikers und Mitglied des Landtags NRW Dennis Sonne wird eindrucksvoll visualisiert, wie Eingliederungshilfe konkret wirkt – z. B. Schulbegleitung, Alltagshilfen, barrierefreie Therapien. Die Message: Teilhabe ist gelebtes Miteinander, keine Kostenposition. ➞ Zum Reel auf Instagram
Petition:
Auf Change.org läuft die Petition „Friedrich Merz – kürzen Sie nicht bei der Teilhabe. #TeilhabeIstKeinLuxus“, gestartet von Lisa Behme. Mittlerweile haben über 155.000 Menschen unterschrieben – sie fordern: keine Kürzungen, weniger Bürokratie, klare politische Verantwortung für Inklusion und Teilhabe ➞ Zur Petition auf Change.org
📰 Wichtige Berichte und Stellungnahmen
kobinet-nachrichten berichtete am 12. Juni über die Petition „Hände weg von der Eingliederungshilfe – Teilhabe darf nicht gekürzt werden!“ und fasste zusammen: Merz’ Forderungen sind „ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Behinderung“.
Lebenshilfe e.V. verurteilte die Äußerungen Merz’ als „ungeheuerlich“ und warnte: „An den Schwächsten der Gesellschaft darf auf keinen Fall gespart werden“
Fazit: Teilhabe braucht Investition, nicht Kürzung
Die Eingliederungshilfe ist keine freiwillige Wohltat, sondern eine rechtlich verankerte Pflichtleistung – und eine Investition in eine gerechte, inklusive Gesellschaft. Wer hier kürzt, spart an der Menschenwürde und riskiert, dass tausende Menschen aus dem Alltag ausgeschlossen werden.