Friedrich Merz will Eingliederungshilfe kürzen

Friedrich Merz will Kürzungen in der Eingliederungshilfe - der Protest ist groß!

Wie in vielen Medien berichtet, fordert Bundeskanzler Merz Kürzungen in der Eingliederungshilfe.

Diese Forderung hat eine öffentliche Debatte ausgelöst – denn sie betrifft eine der zentralen Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Die Eingliederungshilfe ermöglicht Betroffenen die Teilhabe an Bildung, Arbeit und gesellschaftlichem Leben. Doch was genau steckt hinter dieser Leistung? Und was würde passieren, wenn sie tatsächlich gekürzt wird?

Was ist die Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und richtet sich an Menschen, die aufgrund einer Behinderung wesentlich in ihrer Teilhabe am Leben eingeschränkt sind. Sie umfasst maßgeschneiderte Hilfen, die Menschen dabei unterstützen sollen, ihren Alltag eigenständig zu gestalten – in der Schule, bei der Arbeit, in der Freizeit oder beim Wohnen.
 

Ziele der Eingliederungshilfe:
 

  • Selbstständige Lebensführung ermöglichen

  • Chancengleichheit fördern

  • Soziale Ausgrenzung verhindern

  • Teilhabe an Bildung, Arbeit und Freizeit sichern


Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Personen:

  • mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung,

  • bei denen eine erhebliche Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe vorliegt oder droht.

Die Leistungen werden nicht automatisch, sondern auf Antrag gewährt.


Welche Leistungen gibt es?

Die Eingliederungshilfe ist sehr vielfältig und wird individuell angepasst. Sie gliedert sich in vier große Bereiche:

  • Medizinische Rehabilitation
    z. B. heilpädagogische Frühförderung oder ergänzende Therapien

  • Teilhabe an Bildung
    z. B. Schulassistenz, barrierefreier Zugang zu Schulen oder Hilfsmittel im Studium

  • Teilhabe am Arbeitsleben
    z. B. Jobcoaching, Budget für Arbeit oder Unterstützung in Werkstätten

  • Soziale Teilhabe
    z. B. Assistenz beim Wohnen, Freizeitbegleitung, Mobilitätshilfen


Praxisbeispiele aus dem Alltag

🧒 Lukas (7 Jahre) – Unterstützung in der Grundschule

Lukas hat eine Autismus-Spektrum-Störung. Er bekommt über die Eingliederungshilfe eine Schulbegleitung, die ihn im Unterricht unterstützt. So kann er die Regelschule besuchen und mit anderen Kindern lernen.

👩‍🎓 Sofia (23 Jahre) – Studieren mit Sehbehinderung

Sofia erhält durch die Eingliederungshilfe eine Studienassistenzund technische Hilfsmittel, die ihr ein barrierefreies Studium ermöglichen.

👷 Tobias (35 Jahre) – Arbeitsplatz in einer Schreinerei

Mit dem Budget für Arbeit kann Tobias außerhalb der Werkstatt arbeiten – in einem normalen Betrieb, inklusiv und tariflich entlohnt.

👵 Maria (60 Jahre) – Selbstbestimmt wohnen

Dank ambulanter Assistenz kann Maria nach einem Schlaganfall weiter allein in ihrer Wohnung leben.


Was würde passieren, wenn die Eingliederungshilfe gekürzt wird?

Diese Frage ist nicht nur theoretisch – sie ist hochaktuell, angesichts wachsender Haushaltsengpässe und Diskussionen um Sozialausgaben. Was wäre, wenn Leistungen reduziert oder gestrichen würden?


Mögliche Folgen:
 

  • Inklusion würde zurückgedreht: Ohne Schulbegleitungen oder barrierefreie Lernangebote könnten Kinder wie Lukas auf Förderschulen ausweichen müssen – obwohl sie mit Unterstützung erfolgreich in Regelschulen lernen könnten.

  • Abbruch von Bildung und Ausbildung: Studierende mit Behinderung wären ohne Hilfsmittel und Assistenzen faktisch ausgeschlossen – mit gravierenden Folgen für ihre beruflichen Chancen.

  • Weniger Teilhabe am Arbeitsleben: Ohne das Budget für Arbeit würden viele Menschen mit Behinderung in Werkstätten verbleiben – obwohl sie am allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen könnten.

  • Institutionalisierung statt Selbstständigkeit: Menschen wie Maria müssten ggf. in stationäre Einrichtungen umziehen, weil ambulante Hilfen fehlen – das ist nicht nur teuer, sondern auch entmündigend.

  • Höhere Langzeitkosten: Kurzfristige Einsparungen würden langfristig zu höheren Sozialkosten führen – etwa durch Arbeitslosigkeit, Pflege oder psychische Folgeerkrankungen.



Gesellschaftlich gesehen:

Kürzungen in der Eingliederungshilfe wären ein Rückschritt für die Inklusion und würden das Prinzip „Teilhabe für alle“ infrage stellen. Sie würden auch die UN-Behindertenrechtskonvention verletzen, zu deren Umsetzung sich Deutschland verpflichtet hat.

📣 Aktuelle Stimmen und Initiativen zur Debatte

Instagram‑Reel:
In einem aktuellen Instagram‑Video des Grünenpolitikers und Mitglied des Landtags NRW Dennis Sonne wird eindrucksvoll visualisiert, wie Eingliederungshilfe konkret wirkt – z. B. Schulbegleitung, Alltagshilfen, barrierefreie Therapien. Die Message: Teilhabe ist gelebtes Miteinander, keine Kostenposition. ➞ Zum Reel auf Instagram

Petition:
Auf Change.org läuft die Petition „Friedrich Merz – kürzen Sie nicht bei der Teilhabe. #TeilhabeIstKeinLuxus“, gestartet von Lisa Behme. Mittlerweile haben über 155.000 Menschen unterschrieben – sie fordern: keine Kürzungen, weniger Bürokratie, klare politische Verantwortung für Inklusion und Teilhabe ➞ Zur Petition auf Change.org


📰 Wichtige Berichte und Stellungnahmen
 


Fazit: Teilhabe braucht Investition, nicht Kürzung

Die Eingliederungshilfe ist keine freiwillige Wohltat, sondern eine rechtlich verankerte Pflichtleistung – und eine Investition in eine gerechte, inklusive Gesellschaft. Wer hier kürzt, spart an der Menschenwürde und riskiert, dass tausende Menschen aus dem Alltag ausgeschlossen werden.


Teilhabe ist nicht verhandelbar – sie ist ein Grundrecht.

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