Was kann der neue Entwurf des BGG?
Was kann der neue Entwurf des BGG (Behindertengleichstellungesetz)?
Fortschritt oder Kopfschütteln?
„Meine Erfahrungen mit nicht barrierefreien Zugängen:
Physiotherapeuten, Ärzte, Psychotherapeuten, Gerichte, Wohnraum, Geschäfte, Kinos, Bars, Veranstaltungsorte, Clubs und noch viele viele vieles mehr.
Diese Woche wurde der Entwurf für das neue behindertengleichstellungsgesetz vorgestellt.
Eine große Chance um endlich auch die private Wirtschaft dazu zu verpflichten Barrierefreiheit in allen Bereichen zu ermöglichen.
Was macht die bundesregierung? Sie verpflichtet sich ausschließlich selbst alle Ämter und Behörden barrierefrei zugänglich zu machen - bis zum Jahr
2045
Wie Dennis Sonne sagt, "Ein Freischein" für die Privatwirtschaft weiterhin bei Alt- und Neubauten nicht auf Barrierefreiheit achten zu müssen.
Dabei wäre es so einfach von Anfang an barrierefrei zu planen und bauen - was nicht mal mehr Geld
kosten würde.“ sagt Oliver Straub (Gründer von Assistenztreff.de)
Der neue Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird als Fortschritt verkauft. Doch wenn man genauer hinschaut, bleibt vor allem eines: Ernüchterung.
Ja, der Bund verpflichtet sich, seine eigenen Gebäude schrittweise barrierefrei umzubauen. Ja, Behörden sollen verständlicher kommunizieren, Bescheide leichter zugänglich machen und mehr Rücksicht auf unterschiedliche Bedarfe nehmen. Das ist richtig – aber es ist auch überfällig. Dass staatliche Stellen barrierefrei sein müssen, sollte im Jahr 2026 keine politische Großtat mehr sein, sondern Selbstverständlichkeit.
Die entscheidende Frage lautet jedoch: Warum endet der Mut genau dort, wo es unbequem wird?
Barrierefreiheit entscheidet über Teilhabe. Sie entscheidet darüber, ob ich mir eine Ärztin frei aussuchen kann oder die eine von zwei barrierefreien Praxen nehmen muss. Sie entscheidet darüber, ob ich spontan ins Kino gehe oder vorher Listen wälzen muss, ob der Eingang zugänglich ist. Sie entscheidet darüber, ob ich eine Wohnung finde – oder ob ich auf dem ohnehin engen Wohnungsmarkt faktisch ausgeschlossen werde.
Und genau hier bleibt der Gesetzentwurf schwach. Für die Privatwirtschaft sieht er im Wesentlichen nur „angemessene Vorkehrungen“ vor. Das bedeutet: Wenn eine einzelne Person Bedarf anmeldet, muss geprüft werden, ob im konkreten Fall etwas „zumutbar“ ist. Aber es gibt keine klare, generelle Verpflichtung, von vornherein barrierefrei zu bauen oder grundlegend umzubauen.