Arbeitgebermodell vs. Assistenzdienst
Zwei bewährte Modelle für die persönliche Assistenz
Beide Modelle haben sich als erfolgreiche Ansätze zur Organisation persönlicher Assistenz etabliert. Die Wahl zwischen ihnen hängt maßgeblich von der individuellen Lebenssituation, den persönlichen Präferenzen und den eigenen Fähigkeiten ab. Beide Optionen haben spezifische Vor- und Nachteile, die sorgfältig geprüft werden sollten – entweder vor der Beantragung oder während des Entscheidungsprozesses.
1. Arbeitgebermodell
Im Arbeitgebermodell übernehmen Menschen mit Behinderung selbst die Rolle des Arbeitgebers. Das bedeutet, dass sie eigenständig für die Organisation und Verwaltung ihrer Assistenzkräfte verantwortlich sind. Hier ein Überblick über die wesentlichen Aufgaben:
- Eigenständige Suche: Du suchst selbst nach geeigneten Assistenzkräften.
- Individuelle Einarbeitung: Du suchst und weist deine Assistenzkräfte nach deinen eigenen Bedürfnissen ein.
- Dienstpläne und Bezahlung: Du erstellst die Dienstpläne und sorgst für die fristgerechte Bezahlung der Assistenzkräfte.
Unterstützung im Arbeitgebermodell:
Hilfe und Unterstützung im Arbeitgebermodell bieten Zentren für Selbstbestimmtes Leben, Assistenzvereine und einige Assistenzdienste. Die Leistungs- und Unterstützungsangebote sind vielfältig und können individuell vereinbart werden. Beratung, Unterstützung bei Antragstellung oder Übernahme der Lohnbuchführung sind nur einige Leistungen, die als Budgetbegleitung gewährt werden und den Start ins Arbeitgebermodell erleichtern.
2. Assistenzdienst
Der Assistenzdienst ist eine Alternative für Menschen, die die Aufgaben eines Arbeitgebers nicht selbst übernehmen möchten. Hier übernimmt der Assistenzdienst alle organisatorischen und rechtlichen Pflichten.
- Arbeitgeberrolle: Der Assistenzdienst stellt die Assistenzkräfte ein und übernimmt ihre Einarbeitung sowie alle verwaltungstechnischen Aufgaben.
- Entlastung: Du erhältst die notwendige Unterstützung, ohne dich um organisatorische Details kümmern zu müssen.
- Flexibilität: Dieses Modell ist ideal für Menschen, die sich nicht mit den Verpflichtungen eines Arbeitgebers auseinandersetzen möchten, aber dennoch eine individuelle Betreuung wünschen.
Beratung vor der Entscheidung
Bevor man sich für eines der beiden Modelle entscheidet, ist es ratsam, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): Im Zuge des Bundesteilhabegesetzes wurden EUTB-Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und von Behinderung bedrohten Menschen eingeführt. die dich umfassend zu den Teilhabeleistungen informieren und dir bei der Antragstellung helfen. Die Beratung hilft durch Betroffene, die als Experten in eigener Sache tätig sind (Peer Counseling).
Zentren für Selbstbestimmtes Leben und Selbsthilfeverbände: Diese bieten ebenfalls Unterstützung und arbeiten oft nach dem Prinzip des Peer Counselings.