Arbeitgebermodell oder Assistenzdienst?

Stand: August 2026 · Lesezeit: 4 Minuten
Von Oliver Straub, Assistenztreff

Auf einen Blick

Arbeitgebermodell: Du stellst selbst an. Volle Entscheidung darüber, wer kommt – und die Pflichten einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers.

Assistenzdienst: Der Dienst stellt an und verwaltet. Weniger Aufwand für dich – dafür weniger Einfluss darauf, wer kommt.

Beides ist finanzierbar über das Persönliche Budget.

Und keine Entscheidung fürs Leben: Ein Wechsel ist später möglich, mit etwas Vorlauf.

Zur Orientierung, nicht als Rechtsberatung. Dieser Beitrag stellt beide Modelle gegenüber. Was in deinem Fall gilt, hängt von deiner Situation und deinem Kostenträger ab. Kostenlose und unabhängige Beratung findest du über unsere Beratungsstellen-Karte.

Beide Modelle sind erprobt, beide funktionieren. Welches zu dir passt, hängt von deiner Lebenssituation ab, davon wie viel Verwaltung du übernehmen willst – und davon, wie wichtig dir ist, selbst auszuwählen, wer dich unterstützt.

Die Entscheidung gehört am besten vor die Zielvereinbarung. So läuft der Antrag Schritt für Schritt.

Was bedeutet es, selbst anzustellen?

Im Arbeitgebermodell übernimmst du selbst die Rolle der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Organisation und Verwaltung deiner Assistenzkräfte liegen bei dir:

Du suchst selbstStellenanzeige, Gespräche, Auswahl – du entscheidest, wer bei dir arbeitet.
Du arbeitest selbst einNach deinen Bedürfnissen und deinem Ablauf, nicht nach einem Standard.
Dienstplan und BezahlungDu erstellst die Dienstpläne und sorgst dafür, dass die Löhne pünktlich fließen.

Was im Alltag konkret dazugehört – Betriebsnummer, Lohnbüro, Unfallversicherung – steht im Beitrag Arbeitgebermodell: Lohn, Dienstplan und Pflichten.

Wer unterstützt mich dabei?

Niemand macht das allein. Unterstützung bieten Zentren für Selbstbestimmtes Leben, Assistenzvereine und einige Assistenzdienste.

Was sie übernehmen, wird individuell vereinbart: Beratung, Hilfe bei der Antragstellung, auch die Lohnbuchführung. Solche Leistungen heißen Budgetbegleitung oder Budgetassistenz – zwei Begriffe für dieselbe Sache.

Die Kosten gehören ins Budget: Es ist so zu bemessen, dass die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann (§ 29 Absatz 2 SGB IX).

Was übernimmt ein Dienst für mich?

Der Assistenzdienst ist der Weg für Menschen, die die Arbeitgeberrolle nicht selbst übernehmen wollen. Der Dienst trägt dann die organisatorischen und rechtlichen Pflichten:

Der Dienst ist ArbeitgeberEr stellt die Assistenzkräfte ein, arbeitet sie ein und übernimmt die Verwaltung.
Du wirst entlastetDu bekommst die Unterstützung, ohne dich um organisatorische Details zu kümmern.
Individuell bleibt es trotzdemAuch ohne Arbeitgeberpflichten richtet sich die Assistenz nach deinem Bedarf.

Die neun Fragen im direkten Vergleich

Arbeitgebermodell und Assistenzdienst im Vergleich
FrageArbeitgebermodellAssistenzdienst
Wer sucht die Assistenzkräfte aus?Du selbst.Der Dienst, in Absprache mit dir.
Wer ist rechtlich Arbeitgeber?Du.Der Dienst.
Wer macht Lohnabrechnung und Anmeldungen?Du – oder ein Lohnbüro in deinem Auftrag.Der Dienst.
Wer erstellt den Dienstplan?Du, gemeinsam mit deinem Team.Der Dienst, im Rahmen der vereinbarten Stunden.
Wer organisiert Vertretung bei Krankheit?Du.Der Dienst.
Wer trägt das Arbeitgeberrisiko?Du. Ausfallzeiten gehören deshalb von Anfang an in die Kalkulation.Der Dienst.
Wie viel Einfluss hast du darauf, wer kommt?Sehr viel.Begrenzt.
Wie hoch ist dein Verwaltungsaufwand?Hoch, besonders am Anfang.Gering.
Kannst du später wechseln?Ja, mit Vorlauf.Ja, mit Vorlauf.

Es gibt kein besseres Modell – nur eines, das besser zu deinem Alltag passt.

Woran erkenne ich, was zu mir passt?

Vor der Entscheidung lohnt sich ein Gespräch – mit Menschen, die beide Modelle aus der Praxis kennen und nichts verkaufen wollen.

Unabhängige TeilhabeberatungMit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt, für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und von Behinderung bedrohte Menschen. Informiert zu allen Teilhabeleistungen und hilft bei der Antragstellung.
Zentren für Selbstbestimmtes Leben und SelbsthilfeverbändeBeraten ebenfalls – und meist von Mensch zu Mensch mit eigener Erfahrung.

Beide arbeiten nach dem Prinzip Peer Counseling: Beraten wird von Menschen, die selbst mit Behinderung leben und Assistenz nutzen – Fachleute in eigener Sache. Mehr zur unabhängigen Teilhabeberatung

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