Anteiliges Pflegegeld nach SGB XII: Was du wissen solltest
Stand: August 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Von Oliver Straub, Assistenztreff
Auf einen Blick
Grundsatz: Deckt dein Persönliches Budget einen Teil der Pflege ab, kann dein Pflegegeld gekürzt werden – damit nichts doppelt bezahlt wird.
Aber: Es entfällt nicht automatisch komplett. Die Höhe ermittelt dein Sozialamt im Einzelfall.
Garantiert: Mindestens ein Drittel des Pflegegeldes bleibt dir immer (§ 64a SGB XII).
Betrifft dich, wenn du gleichzeitig Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege im Rahmen eines Persönlichen Budgets nutzt.
Zur Orientierung, nicht als Rechtsberatung. Die genaue Berechnung hängt von deinem Hilfeplan und deiner individuellen Bedarfsfeststellung ab. Kostenlose und unabhängige Beratung findest du über unsere Beratungsstellen-Karte.
Hast du eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung, hast du häufig Anspruch auf unterschiedliche Sozialleistungen, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu gehören Eingliederungshilfe, Pflegegeld und die Hilfe zur Pflege – insbesondere im Rahmen eines Persönlichen Budgets.
Doch was passiert, wenn du sowohl Eingliederungshilfe als auch Pflegeleistungen brauchst? Und was bedeutet es, wenn dein Pflegegeld nur anteilig gezahlt wird?
Pflegegeld bei Assistenz – was passiert bei Überschneidungen?
Viele Menschen mit Behinderung erhalten gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe (z. B. persönliche Assistenz zur Teilhabe) und der Hilfe zur Pflege (nach SGB XII), oft im Rahmen eines Persönlichen Budgets. Dabei stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn die Assistenz auch pflegerische Tätigkeiten übernimmt?
Grundsatz: Wird ein Teil oder der gesamte Pflegebedarf im Rahmen des Persönlichen Budgets abgedeckt – etwa durch persönliche Assistenz, die auch pflegerische Aufgaben übernimmt –, kann das Pflegegeld aus der Hilfe zur Pflege anteilig oder vollständig gekürzt werden, um eine Doppelfinanzierung zu vermeiden.
Wichtig: Das Pflegegeld entfällt nicht automatisch. Besteht noch Pflegebedarf, der z. B. durch Angehörige gedeckt wird, besteht weiterhin Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Die Höhe wird vom Sozialamt im Einzelfall ermittelt.
Was ist was? Eine kurze Übersicht
Wie wird das anteilige Pflegegeld gekürzt?
Kannst du im Rahmen eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets die Pflege durch Assistenzkräfte nicht zu 100 % durch dein Pflegegeld (SGB XI) abdecken, gilt ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege (SGB XII) in Höhe deines Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 SGB XI. Dieses kann jedoch um bis zu zwei Drittel gekürzt werden. Die Aufteilung erfolgt auf Grundlage eines Hilfeplans oder einer individuellen Bedarfsfeststellung.
Wichtig: Ein Drittel bleibt dir immer
Selbst wenn ein Großteil deiner Pflege über das Persönliche Budget organisiert wird, hast du dennoch einen rechtlich gesicherten Anspruch auf ein Drittel des Pflegegeldes. Nach § 64a Absatz 1 Satz 2 SGB XII gilt:
„Mindestens ein Drittel des Pflegegeldes ist zur persönlichen Verwendung der leistungsberechtigten Person zu belassen."
Das bedeutet konkret: Auch bei umfassender Unterstützung durch Assistenzkräfte bleibt mindestens ein Drittel deines Pflegegelds unangetastet. Dieses Drittel kannst du zur zusätzlichen Absicherung deiner Pflege frei verwenden – z. B. für private Pflegekräfte oder Assistenz für Notfälle.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass dein Pflegegeld nicht vollständig als „Gegenrechnung" für Assistenzleistungen verschwindet, sondern ein Teil davon verbindlich bei dir selbst bleibt.