Persönliches Budget: Was es ist und wer es bekommt

Stand: August 2026 · Lesezeit: 3 Minuten
Von Oliver Straub, AssistenzTreff

Auf einen Blick

Was es ist: Geld statt Sachleistung – du kaufst deine Unterstützung selbst ein.

Wer es bekommt: Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen, seit 2008 als Rechtsanspruch.

Wofür: Haushalt, Pflege, Arbeit, Schule, Wohnen, Freizeit – nach deinem Bedarf.

Wo es steht: § 29 SGB IX.

Zur Orientierung, nicht als Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt, wie die Dinge üblicherweise laufen. Was in deinem Fall gilt, hängt von deiner Situation und deinem Kostenträger ab. Kostenlose und unabhängige Beratung findest du über unsere Beratungsstellen-Karte.

Was ist das Persönliche Budget?

Seit 2008 haben Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX).

Statt Sach- oder Dienstleistungen von einer Einrichtung zu bekommen, erhältst du Geldleistungen – und kaufst die Unterstützung selbst ein. Du entscheidest, welche Hilfe du brauchst, wer sie erbringt und wann sie stattfindet.

Nicht die Leistung wechselt, sondern die Entscheidung darüber.

Was ist persönliche Assistenz?

Persönliche Assistenz ist die Alternative zu Diensten, die andere für dich auswählen – etwa einer Einrichtung oder einer festen Trägerleistung. Die Assistenzkraft übernimmt, was du vorgibst; Ablauf und Reihenfolge bestimmst du.

Für die Organisation gibt es zwei Wege: Du stellst deine Assistenzkräfte selbst an – das Arbeitgebermodell – oder du arbeitest mit einem Assistenzdienst zusammen. Beide Modelle im Vergleich

Der Umfang richtet sich nach deinem Bedarf: von wenigen Stunden in der Woche bis zur 24-Stunden-Assistenz.

Wofür kann ich das Budget einsetzen?

Überall dort, wo du Unterstützung brauchst:

HaushaltPutzen, Wäsche, Einkauf, Organisation
PflegeVon grundlegender bis komplexer Versorgung
Arbeit und AusbildungAm Arbeitsplatz und im Betrieb
Schule und StudiumVon der Schulbegleitung bis zum Hörsaal
WohnenSelbstständig in der eigenen Wohnung
FreizeitAusgehen, Reisen, soziale Aktivitäten
KindererziehungElternassistenz im Alltag mit Kindern
ArztbesucheBegleitung zu Terminen
BehördengängeAnträge, Termine, Schriftverkehr

Die Liste ist kein Katalog zum Abhaken: Maßgeblich ist dein individueller Bedarf.

Einfache oder qualifizierte Assistenz – was ist der Unterschied?

Das Gesetz unterscheidet zwei Formen (§ 78 SGB IX).

Einfache Assistenz heißt: Du steuerst selbst, die Assistenzkraft übernimmt die Handlungen – Haushalt, Mobilität, grundlegende Pflege. Besondere Fachkenntnisse sind dafür nicht nötig, Quereinstieg ist üblich.

Qualifizierte Assistenz kommt dazu, wenn Anleitung und Übung nötig sind – etwa bei psychosozialen Themen, pädagogischer Begleitung oder komplexer Pflege. Dafür braucht es Fachkräfte.

Auch Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung können so ein selbstbestimmtes Leben führen.

Was ist ein trägerübergreifendes Budget?

Wenn dein Bedarf mehrere Leistungsträger betrifft – etwa Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen –, lassen sich die Leistungen zu einer Komplexleistung zusammenfassen.

Ein Träger übernimmt dann die Koordination: Er stimmt sich mit den anderen ab, ist dein einziger Ansprechpartner, fasst die Leistungen zu einer Gesamtleistung zusammen und zahlt sie dir direkt aus.

Das Prinzip dahinter heißt Hilfe aus einer Hand – du musst nicht bei jedem Träger einzeln vorsprechen.

Welche Paragraphen sind für mich wichtig?

Das Persönliche Budget steht im Neunten Sozialgesetzbuch. Fünf Paragraphen tauchen im Antrag immer wieder auf:

§ 8Wunsch- und Wahlrecht. Du entscheidest, welche Leistungen du in Anspruch nimmst. Der Kostenträger muss deine Wünsche berücksichtigen, soweit sie angemessen sind und der Teilhabe dienen.
§ 19Teilhabeplan. Hält deinen individuellen Bedarf fest und ist die Grundlage für die Entscheidung, welche Leistungen du bekommst.
§ 20Teilhabeplankonferenz. Das Gespräch, in dem du den Bedarf gemeinsam mit dem Träger abstimmst und die Maßnahmen festgelegt werden.
§ 29Persönliches Budget. Die Rechtsgrundlage dafür, Leistungen als Geld zu bekommen und die Unterstützung selbst einzukaufen.
§ 78Assistenzleistungen. Was Assistenz umfasst – und die Unterscheidung zwischen einfacher und qualifizierter Assistenz.

Sozialrecht ist komplex, und dieser Beitrag bleibt an der Oberfläche. Für deinen Fall hilft die unabhängige Teilhabeberatung weiter – kostenlos und unabhängig vom Kostenträger.

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