Persönliches Budget: Dein Weg in die Freiheit

Persönliches Budget: Dein Weg in die Selbstbestimmung


Im folgenden beantworten wir wichtige Fragen zum Persönlichen Budget.

Was ist das Persönliche Budget?

Seit 2008 haben Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen einen rechtlichen Anspruch auf das Persönliche Budget.

Statt Sach- oder Dienstleistungen von Einrichtungen zu erhalten, bekommst du Geldleistungen. Damit kannst du selbst entscheiden, welche Unterstützung du brauchst und von wem sie erbracht wird.

Das bedeutet mehr Freiheit und Selbstbestimmung im Alltag.

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Was ist Persönliche Assistenz und wie funktioniert sie?

Persönliche Assistenz ist eine Alternative zu klassischen Diensten wie Pflegeheimen oder Trägerleistungen.

Viele Menschen mit Behinderung möchten ihr Leben selbst bestimmen, statt fremdbestimmt unterstützt zu werden. Genau hier setzt das Persönliche Budget an.

Du wirst selbst Arbeitgeber*in deiner Assistenzkräfte oder arbeitest mit einem Assistenzdienst zusammen.

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Persönliche Assistent*innen unterstützen dich in allen Lebensbereichen:

  • Haushalt
  • Pflege
  • Arbeit und Ausbildung
  • Schule und Studium
  • Freizeit und soziale Aktivitäten

Die Unterstützung richtet sich immer nach deinen individuellen Bedürfnissen — von wenigen Stunden bis zu 24-Stunden-Assistenz.

Einfache und qualifizierte Assistenz

Einfache Assistenz

Hier steuerst du deine Assistenz selbst.
Die Assistenzkräfte unterstützen dich bei alltäglichen Aufgaben wie:

  • Haushalt
  • Mobilität
  • grundlegender Pflege

Es sind keine speziellen Fachkenntnisse notwendig.

Qualifizierte Assistenz

Diese Form richtet sich an Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf.

Hier arbeiten oft Fachkräfte, die dich z. B. unterstützen bei:

  • psychosozialen Themen
  • pädagogischer Begleitung
  • komplexer Pflege

Auch Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung können so ein selbstbestimmtes Leben führen.

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Wofür kann das Persönliche Budget verwendet werden?

Das Persönliche Budget kann für viele Lebensbereiche genutzt werden:

  • Arbeit & Ausbildung (Job, Schule, Studium)
  • Pflege (freie Wahl der Assistenzkräfte)
  • Freizeit (Ausgehen, Reisen, Aktivitäten)
  • Haushalt (Putzen, Wäsche, Organisation)
  • Wohnen (selbstständiges Leben in eigener Wohnung)
  • Kindererziehung
  • Arztbesuche
  • Behördengänge

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Trägerübergreifendes Budget

Durch das trägerübergreifende Budget können verschiedene Arten von Leistungen, wie zum Beispiel Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen, zu einer Komplexleistung zusammengestellt werden. Dabei koordiniert ein einziger Leistungsträger die Beteiligung anderer Träger und fungiert als Ansprechpartner. Er errechnet die Leistungen in einer Gesamtleistung zusammen und diese direkt an die Antragstellenden ausbezahlt. Dieses Vorgehen folgt dem Prinzip: Hilfe aus einer Hand.
 

Rechtsgrundlagen im SGB IX

Das Persönliche Budget und Assistenzleistungen sind gesetzlich und rechtlich sehr komplexe Themen. Dieser Beitrag setzt den Fokus auf die gesetzlichen Grundlagen aus dem SGB IX. Wichtig zu wissen ist, dass seit 2008 jeder Mensch mit Behinderung einen rechtlichen Anspruch auf ein Persönliches Budget hat. Diese Leistungsform als Geldleistung auszubezahlen, befähigt Menschen mit Behinderung dazu, ihren Hilfebedarf selbst zu organisieren, was ihnen Hochmaß an Selbstbestimmung garantieren kann.
 

Folgende Paragraphen aus dem SGB IX sind für Antragstellende eines persönlichen Budgets relevant.

§ 8 SGB IX – Wunsch- und Wahlrecht
Leistungsberechtigte können frei entscheiden, welche Unterstützungsleistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Kostenträger müssen diese Wünsche berücksichtigen, solange sie angemessen sind und den Zielen der Teilhabe dienen.

§ 19 SGB IX – Teilhabeplan
Der Teilhabeplan dokumentiert den individuellen Unterstützungsbedarf von Leistungsberechtigten. Er dient als Grundlage für die Entscheidung, welche Leistungen notwendig sind und wie diese gewährt werden.

§ 20 SGB IX – Teilhabekonferenz
In der Teilhabekonferenz besprechen Leistungsberechtigte gemeinsam mit dem Kostenträger den Bedarf an Unterstützung. Ziel ist die Abstimmung des Teilhabeplans, um die notwendigen Maßnahmen festzulegen.

§ 29 SGB IX – Persönliches Budget
Das Persönliche Budget ermöglicht es Leistungsberechtigten, Geldleistungen zu erhalten, um benötigte Assistenzleistungen selbstständig einzukaufen. Dies fördert die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung.

§ 78 SGB IX – Assistenzleistungen
Assistenzleistungen umfassen Hilfen in verschiedenen Lebensbereichen, z. B. Pflege, Haushalt oder Arbeit. Sie werden nach den individuellen Bedürfnissen gewährt und sind Teil des Persönlichen Budgets.

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