Stand: August 2026 · Lesezeit: 4 Minuten
Von Oliver Straub, Assistenztreff
Auf einen Blick
Voraussetzung: Leistungsbescheid und Zielvereinbarung liegen vor.
Erster Schritt: Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Abgeben kannst du: die Lohnbuchhaltung – und zwar auf Kosten des Budgets.
Wenn es dir zu viel wird: Eine Budgetassistenz übernimmt Organisation und Verwaltung – bezahlt aus dem Budget.
Zur Orientierung, nicht als Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt, wie die Dinge üblicherweise laufen. Als Arbeitgeber:in triffst du Entscheidungen mit rechtlichen Folgen – im Zweifel hilft eine Beratungsstelle oder ein Lohnbüro. Kostenlose und unabhängige Beratung findest du über unsere Beratungsstellen-Karte.
Im Arbeitgebermodell stellst du deine Assistenzkräfte selbst an. Du entscheidest, wer arbeitet, wann gearbeitet wird und wie – und übernimmst dafür die Pflichten einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers.
Das klingt nach viel. Vieles davon gibst du ab, und das meiste passiert genau einmal, am Anfang. Hier steht, was in welcher Reihenfolge zu tun ist.
Die sechs Schritte zum eigenen Betrieb
Du musst das nicht allein machen.
Eine Budgetassistenz unterstützt dich bei Organisation und Verwaltung – bei Anträgen, Abrechnungen und Nachweisen. Dein Budget muss so bemessen sein, dass die erforderliche Beratung und Unterstützung möglich ist (§ 29 Absatz 2 SGB IX). Rechne sie also von Anfang an mit ein, statt sie später nachzufordern.
Wie melde ich meinen Betrieb an?
Sobald Leistungsbescheid und Zielvereinbarung da sind, meldest du deinen Betrieb an. Dafür brauchst du eine Betriebsnummer, die du online bei der Agentur für Arbeit beantragst.
Ohne diese Nummer kannst du niemanden einstellen – weder im Privathaushalt noch auf Minijob-Basis.
Wer macht meine Lohnabrechnung?
Das hängt davon ab, wie du anstellst:
Die Kosten der Lohnbuchhaltung gehören ins Budget – dein Kostenträger muss sie übernehmen.
Was ist mit der Unfallversicherung?
Alle Menschen, die in einem Privathaushalt beschäftigt sind, sind gesetzlich unfallversichert (SGB VII). Die Beiträge zahlst du als Arbeitgeber:in – für deine Assistenzkraft ist der Schutz kostenlos.
Bei Minijobs meldet die Minijob-Zentrale im Haushaltsscheckverfahren automatisch mit an. Bei sozialversicherungspflichtiger Anstellung meldest du deine Assistenzkräfte selbst an – zuständig ist die Unfallkasse deines Bundeslandes.
Und im Ernstfall: Jeder Arbeitsunfall, bei dem ärztliche Hilfe nötig ist, muss der Unfallkasse gemeldet werden.
Wie finde ich Assistenzkräfte?
Das ist die wichtigste Aufgabe im Arbeitgebermodell – und die einzige, die du nicht abgeben kannst. Zwei Wege, beide kostenlos:
So suchst du flexibel und zielgerichtet nach Unterstützung, die zu dir passt.
Was muss im Arbeitsvertrag stehen?
Der Arbeitsvertrag muss schriftlich geschlossen, die wesentlichen Bedingungen darin festgehalten und der Vertrag der Assistenzkraft ausgehändigt werden. Hinein gehören mindestens:
Eine Vorlage musst du nicht selbst erfinden: Beratungsstellen und Assistenzdienste haben Muster, die sich für die Assistenz im Privathaushalt bewährt haben. Eine Stelle in deiner Nähe findest du auf unserer Karte.
Muss ich Einkommen und Vermögen einsetzen?
Das war lange der größte Stolperstein beim Persönlichen Budget. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden die Freigrenzen deutlich angehoben: Seit dem 1. Januar 2020 darfst du mehr Vermögen behalten als vorher.
Ganz weg ist die Anrechnung aber nicht – für höhere Einkommen gelten weiterhin Grenzen.
Wie viel in deinem Fall angerechnet wird, rechnest du am besten selbst durch: NITSA e. V. bietet dazu einen Einkommensrechner an.