Stand: August 2026 · Lesezeit: 4 Minuten
Von Oli Schäfer, Assistenztreff
Auf einen Blick
Wer: Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen, gesetzliche Betreuer:innen und Eltern von Kindern mit Behinderung.
Wie: Formlos – ein Brief genügt. Vollständig sollte er trotzdem sein.
Wohin: An den zuständigen Leistungsträger. Bei Unsicherheit trotzdem stellen – der Träger klärt die Zuständigkeit selbst.
Danach: Bedarfsermittlung, Teilhabeplankonferenz, Zielvereinbarung.
Zur Orientierung, nicht als Rechtsberatung. Dieser Beitrag erklärt, wie ein Antrag üblicherweise läuft. Was in deinem Fall gilt, hängt von deiner Situation und deinem Kostenträger ab. Kostenlose und unabhängige Beratung findest du über unsere Beratungsstellen-Karte.
Wer kann den Antrag stellen?
Du brauchst kein Formular. Der Antrag ist formlos möglich – ein Brief oder eine E-Mail genügt.
Wie läuft das Verfahren ab?
Was gehört in den Antrag?
Fünf Punkte, damit der Träger entscheiden kann, ohne nachzufragen:
Der Antrag ist formlos. Vollständig sollte er trotzdem sein.
Wie berechne ich die Budgethöhe?
Rechne realistisch – und rechne mehr als die Löhne. Dazu gehören die Sozialabgaben und, wenn du sie brauchst, Kosten für Weiterbildung.
Eine nachvollziehbare Kalkulation zeigt dem Träger, dass du dich mit dem finanziellen Rahmen befasst hast. Das ist der Unterschied zwischen einer Forderung und einem begründeten Antrag.
Eine Musterkalkulation, die alle Posten von Lohn über Sozialversicherung bis Verwaltung erfasst, findest du bei Forsea.
Was passiert in der Teilhabeplankonferenz?
Nach dem Antrag lädt der Träger in der Regel zu einem gemeinsamen Gespräch ein. Je nach Amt heißt es Teilhabeplangespräch oder Hilfeplangespräch – gemeint ist dasselbe.
Besprochen werden deine Wünsche und Ziele sowie dein medizinischer, sozialer und persönlicher Bedarf. Du hast ein Recht darauf, dass die Bedarfsermittlung von dir ausgeht und nicht von einem Standardfall.
Geh nicht allein hin. Du darfst jemanden mitnehmen – eine Beratungsstelle, eine Vertrauensperson, deine gesetzliche Betreuung. Zwei Menschen hören mehr, und hinterher gibt es zwei Erinnerungen an das, was zugesagt wurde.
Was steht in der Zielvereinbarung?
Nach der Bedarfsermittlung schließt du mit dem Träger eine Zielvereinbarung. Darin stehen deine Teilhabeziele, die Höhe des Budgets sowie die Rechte und Pflichten beider Seiten.
Diese Vereinbarung ist verbindlich – für dich und für den Träger. Damit steht der Rahmen, in dem du das Budget danach nutzt. Lies ihn in Ruhe durch, bevor du unterschreibst.
Wer hilft mir beim Antrag?
Ein Antrag auf das Persönliche Budget ist Arbeit. Du musst sie nicht allein machen:
Diese Stellen helfen dir, den Antrag vollständig zu schreiben, und kennen die Hürden aus vielen anderen Verfahren. Beratungsstellen in deiner Nähe findest du auf unserer Karte.