Persönliches Budget - Der Antrag
Wer kann einen Antrag stellen?
Das Persönliche Budget kann von verschiedenen Personengruppen beantragt werden:
- Menschen mit Behinderungen
- Personen, denen eine Behinderung droht
- Gesetzliche Betreuer von Menschen mit Behinderung
- Eltern von Kindern mit Behinderung
Der Antrag ist formlos möglich, sollte jedoch einige wichtige Informationen enthalten, damit der Kostenträger eine fundierte Entscheidung treffen kann.
Welche Informationen gehören in den Antrag?
Bei der Antragstellung sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Beschreibung der eigenen Situation: Beschreiben Sie, wie Ihre Lebensumstände aussehen und warum Sie Unterstützung benötigen.
- Grad der Behinderung: Geben Sie den Grad Ihrer Behinderung an, um den Umfang des Bedarfs zu verdeutlichen.
- Art und Umfang des Bedarfs: Erklären Sie, welche Hilfen Sie benötigen und in welchem Umfang.
- Pflegefall: Falls Sie bereits eine Pflegestufe haben, fügen Sie diese Information hinzu.
Kalkulation der Assistenzkosten: Schätzen Sie die Kosten für die benötigte Assistenz und legen Sie eine entsprechende Kalkulation bei. → Siehe: Budgethöhe ermitteln
Unterstützung bei der Antragstellung
Die Beantragung des Persönlichen Budgets kann kompliziert sein, daher ist es sinnvoll, sich Unterstützung zu holen. Beratung bieten unter anderem:
- EUTB-Beratungsstellen
- Budgetberatungsstellen
- Spezialisierte Assistenzdienste
Diese Beratungsstellen helfen Ihnen, den Antrag korrekt auszufüllen und geben wertvolle Tipps für das Arbeitgebermodell. Hier kommt dein Kontaktformular oder -inhalt hin.Budgethöhe ermitteln
Für eine genaue Berechnung der Kosten für persönliche Assistenz können Sie eine Musterkalkulation auf der Website Forsea.de nutzen. Diese hilft Ihnen, die verschiedenen Ausgaben – von Lohnkosten über Sozialversicherungsbeiträge bis zu Verwaltungskosten – richtig zu erfassen.
Musterkalkulation
Teilhabeplan und Teilhabekonferenz
Nachdem Ihr Antrag eingereicht wurde, lädt der Kostenträger in der Regel zu einer Teilhabekonferenz ein, die auch als Hilfeplan- oder Teilhabeplangespräch bezeichnet wird. Diese Konferenz ist ein wichtiger Schritt, um Ihren individuellen Unterstützungsbedarf zu klären.
In dieser Konferenz wird besprochen:
- Ihre Wünsche und Ziele
- Der medizinische, soziale und persönliche Bedarf
Laut den §§ 19 und 20 SGB IX haben Sie das Recht auf eine personenzentrierte Bedarfsermittlung, die genau auf Ihre Lebenssituation abgestimmt ist. Ziel ist es, eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen.
Zielvereinbarung
Nach der Bedarfsermittlung wird eine Zielvereinbarung zwischen Ihnen und dem Kostenträger getroffen. In dieser Vereinbarung werden Ihre Teilhabeziele, die Höhe des Budgets sowie die Rechte und Pflichten beider Seiten verbindlich festgehalten. Diese Zielvereinbarung ist verbindlich und gibt Ihnen einen klaren Rahmen für die Inanspruchnahme der Leistungen.
Tipp: Begleitung bei wichtigen Gesprächen