Assistenz im Urlaub: So bekommst du die Kosten erstattet
Stand: August 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Von Oliver Straub, Assistenztreff
Auf einen Blick
Was: Behinderungsbedingte Mehrkosten deiner Assistenz im Urlaub können von deinem Kostenträger übernommen werden.
Grundlage: ein wegweisendes Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Mai 2022.
Wer zahlt: Pflegekasse, Sozialhilfeträger, Persönliches Budget oder weitere Träger, je nach Situation.
Wie: formloser Antrag beim Kostenträger, mit Verweis auf das BSG-Urteil.
Zur Orientierung, nicht als Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe dein Kostenträger zahlt, entscheidet er im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung findest du über unsere Beratungsstellen-Karte.
Urlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Doch für Menschen mit Behinderung stellt sich oft eine ganz besondere Frage: Wie lässt sich der Urlaub organisieren, wenn du auf persönliche Assistenz angewiesen bist – und wer bezahlt das eigentlich?
In diesem Beitrag erfährst du, welche Möglichkeiten es zur Finanzierung gibt, welche Träger zuständig sind und welche Rolle ein richtungsweisendes Urteil des Bundessozialgerichts spielt.
Was ist „persönliche Assistenz“ im Urlaub?
Persönliche Assistenz bedeutet, dass eine Person dich im Alltag unterstützt – zum Beispiel beim Anziehen, Essen, der Mobilität oder bei der Kommunikation. Diese Unterstützung ist für viele unverzichtbar, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Auch im Urlaub wird sie benötigt, weshalb die Assistenzkraft oft mitreisen muss.
Wer zahlt für die Assistenz im Urlaub?
Die gute Nachricht: Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Assistenzkosten im Urlaub zu finanzieren. Dabei wird grundsätzlich unterschieden:
Mögliche Leistungsträger:
Das wichtige Urteil des Bundessozialgerichts
Ein Durchbruch für die Anerkennung von Assistenzkosten im Urlaub war das Urteil des BSG vom 19. Mai 2022 (Az.: B 8 SO 13/20 R).
Der Fall: Ein Rollstuhlfahrer wollte auf einer siebentägigen Kreuzfahrt eine Assistenzkraft mitnehmen und beantragte beim Sozialhilfeträger die Übernahme der Assistenzkosten. Der Träger lehnte ab – das BSG entschied zugunsten des Klägers.
Die Kernaussagen des Gerichts:
Dieses Urteil hat Klarheit geschaffen und den Weg für viele Menschen mit Behinderung geebnet, auch im Urlaub auf ihre gewohnte Assistenz zurückgreifen zu können.
Teilhabe darf nicht am Urlaub scheitern.
So gehst du vor
Für die Kostenübernahme der persönlichen Assistenz in deinem Urlaub kannst du einen formlosen Antrag bei deinem Kostenträger einreichen und auf das Urteil des BSG verweisen.
Wichtig ist eine frühzeitige Planung, die Kombination verschiedener Leistungsträger und ggf. die Nutzung des Persönlichen Budgets.
Tipp: Lass dich beraten – zum Beispiel durch eine EUTB-Stelle (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) oder Selbsthilfeverbände wie die ISL. Auch bei der Antragstellung oder einem möglichen Widerspruch kann dir dort geholfen werden.