Assistenzzimmer: Anspruch auf Kostenübernahme?

Steht mir im Rahmen des Persönlichen Budgets ein Kostenzuschuss für ein Assistenzzimmer zu?

Grundlage: Persönliches Budget (§ 29 SGB IX)

Das Persönliche Budget dient dazu, Menschen mit Behinderungen die nötigen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft selbstbestimmt einkaufen zu lassen. Die Mittel können z. B. für Assistenzkräfte, Hilfsmittel oder auch bestimmte Wohn- und Lebensbedarfe verwendet werden.

Was ist mit einem Assistenzzimmer gemeint?

Wenn du z. B. auf eine 24-Stunden-Assistenz angewiesen bist, benötigen die Assistenzkräfte oft ein eigenes Zimmer in deiner Wohnung oder deinem Haus – als Rückzugs- oder Bereitschaftsraum.

Ein solches Assistenzzimmer kann als notwendig gelten, wenn:

  • du rund um die Uhr Unterstützung brauchst,

  • eine räumliche Lösung nötig wird, als Schlafmöglichkeit und Rückzugsort für deine Assistenzkräfte,

  • das Zimmer unmittelbar deiner Teilhabe und Selbstbestimmung dient,

  • und die Notwendigkeit gegenüber dem Kostenträger nachgewiesen wird

Kann das Persönliche Budget dafür verwendet werden?

Grundsätzlich: Ja – aber es ist nicht automatisch enthalten.
Du kannst die Kosten für ein Assistenzzimmer als Teil deines Persönlichen Budgets in Verbindung mit § 78 SGB IX Abs. 4 beantragen, wenn du sie gut begründest:

  • Warum ist das Zimmer notwendig?

  • Wie steht es im Zusammenhang mit deinem Hilfebedarf?

  • Welche Kosten entstehen konkret (z. B. Miete, anteilige Nebenkosten, Möblierung)?

Es muss klar werden, dass das Zimmer funktional erforderlich ist, um deine Assistenz sicherzustellen.

Kostenträger: Wer ist zuständig?

Je nach Situation kann der zuständige Träger der Eingliederungshilfe (z. B. Sozialamt oder überörtlicher Träger) für diese Leistung zuständig sein. Es ist wichtig, dass du dich auf die Teilhabeziele gemäß Gesamtplanverfahren (§ 117 ff. SGB IX) berufst.

Praxis-Tipp: So gehst du vor

  1. Begründung schreiben: Erläutere, warum das Assistenzzimmer notwendig ist.

  2. Kosten auflisten: z. B. anteilige Miete, Betriebskosten.

  3. Antrag beim Leistungsträger einreichen – im Rahmen des Persönlichen Budgets.

  4. Hilfreich: Unterstützung durch eine Beratungsstelle (z. B. EUTB) oder deinen Assistenzdienst holen.

Fazit

Du kannst Anspruch auf einen Zuschuss für ein Assistenzzimmer im Rahmen des Persönlichen Budgets haben – wenn es für die Sicherstellung deiner Assistenz notwendig ist. Es braucht jedoch eine detaillierte Begründung und Antragstellung.