Assistenzzimmer: Anspruch auf Kostenübernahme?

Assistenzzimmer: Anspruch auf Kostenübernahme?

Stand: August 2026 · Lesezeit: 3 Minuten
Von Oliver Straub, Assistenztreff

Auf einen Blick

Grundsätzlich ja: Ein Assistenzzimmer kann Teil deines Persönlichen Budgets sein – automatisch enthalten ist es aber nicht.

Rechtsgrundlage: § 29 SGB IX (Persönliches Budget) in Verbindung mit § 78 SGB IX Abs. 4.

Zuständig ist meist der Träger der Eingliederungshilfe, z. B. dein Sozialamt.

Voraussetzung: eine gute Begründung, warum das Zimmer für deine Assistenz notwendig ist.

Zur Orientierung, nicht als Rechtsberatung. Ob ein Assistenzzimmer in deinem Fall anerkannt wird, entscheidet dein Kostenträger im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung findest du über unsere Beratungsstellen-Karte.

Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) dient dazu, dir als Mensch mit Behinderung die nötigen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft selbstbestimmt einkaufen zu lassen. Die Mittel kannst du z. B. für Assistenzkräfte, Hilfsmittel oder auch bestimmte Wohn- und Lebensbedarfe verwenden.

Was ist mit einem Assistenzzimmer gemeint?

Wenn du z. B. auf eine 24-Stunden-Assistenz angewiesen bist, benötigen deine Assistenzkräfte oft ein eigenes Zimmer in deiner Wohnung oder deinem Haus – als Rückzugs- oder Bereitschaftsraum. Ein solches Assistenzzimmer kann als notwendig gelten, wenn:

Du rund um die Uhr Unterstützung brauchst
Eine räumliche Lösung als Schlafmöglichkeit und Rückzugsort für deine Assistenzkräfte nötig wird
Das Zimmer unmittelbar deiner Teilhabe und Selbstbestimmung dient
Du die Notwendigkeit gegenüber deinem Kostenträger nachweisen kannst

Kann das Persönliche Budget dafür verwendet werden?

Grundsätzlich: Ja – aber es ist nicht automatisch enthalten. Du kannst die Kosten für ein Assistenzzimmer als Teil deines Persönlichen Budgets in Verbindung mit § 78 SGB IX Abs. 4 beantragen, wenn du sie gut begründest:

Warum notwendig?Der Zusammenhang mit deinem Hilfebedarf
Welcher Zusammenhang?Wie das Zimmer deine Assistenz sicherstellt
Welche Kosten?Z. B. Miete, anteilige Nebenkosten, Möblierung

Es muss klar werden, dass das Zimmer funktional erforderlich ist, um deine Assistenz sicherzustellen.

Kostenträger: Wer ist zuständig?

Je nach Situation kann der zuständige Träger der Eingliederungshilfe (z. B. dein Sozialamt oder ein überörtlicher Träger) für diese Leistung zuständig sein. Wichtig: Berufe dich auf die Teilhabeziele gemäß Gesamtplanverfahren (§ 117 ff. SGB IX).

Praxis-Tipp: So gehst du vor

1Begründung schreibenErläutere, warum das Assistenzzimmer notwendig ist.
2Kosten auflistenZ. B. anteilige Miete, Betriebskosten.
3Antrag einreichenBeim Leistungsträger, im Rahmen deines Persönlichen Budgets.
4Unterstützung holenHilfreich: eine Beratungsstelle (z. B. EUTB) oder dein Assistenzdienst.

Du kannst Anspruch auf einen Zuschuss haben – wenn du gut begründest, warum das Zimmer für deine Assistenz notwendig ist.

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