Verhinderungspflege: Entlastung im Arbeitgebermodell

Verhinderungspflege bei persönlicher Assistenz


Menschen, die mit persönlicher Assistenz leben und ihre Unterstützung über ein Persönliches Budget finanzieren, leisten einen wichtigen Beitrag zu ihrer eigenen Selbstbestimmung. Doch auch Assistent*innen können krank werden oder Urlaub nehmen – dann wird eine Ersatzlösung notwendig. Hier setzt die Verhinderungspflege an. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wesentliche über Voraussetzungen, Leistungen und Nutzungsmöglichkeiten, speziell im Kontext der persönlichen Assistenz.


Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege bedeutet, dass die Pflegekasse die Kosten übernimmt, wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend nicht von ihrer gewöhnlichen Assistenzkraft begleitet oder unterstützt werden kann. Dies kann notwendig sein, wenn die Assistenzkraft krank ist, Urlaub macht oder kurzfristig ausfällt.


Gesetzliche Grundlage

Die Verhinderungspflege ist im § 39 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt und eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.


Voraussetzungen für den Anspruch
 

  • Pflegegrad: Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  • Pflegedauer: Die Assistenz muss bereits seit mindestens sechs Monaten im Einsatz sein.
  • Häusliche Pflege: Die Unterstützung muss hauptsächlich im häuslichen Umfeld erfolgen.



Umfang der Leistungen

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu 6 Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege pro Kalenderjahr. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 1.612 Euro.
Zusätzlich können bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebudgets (§ 42 SGB XI) auf die Verhinderungspflege angerechnet werden, was die verfügbare Summe auf maximal 2.418 Euro pro Jahr erhöht.


Besonderheiten bei persönlicher Assistenz und Persönlichem Budget

Auch wenn die Assistenz bereits über das Persönliche Budget finanziert wird, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Entscheidend ist:
 

  • Es darf keine Doppelfinanzierung stattfinden.
  • Die Verhinderungspflege deckt zusätzliche Kosten ab, die entstehen, wenn eine Ersatzassistenz kurzfristig einspringen muss.
  • Eine enge Abstimmung mit der Pflegekasse ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Verhinderungspflege korrekt genutzt wird.
  • Wichtig: Wird Ersatz organisiert, etwa über einen Pflegedienst oder andere Assistenzkräfte, müssen entsprechende Nachweise über die entstandenen Kosten eingereicht werden.



Nutzungsmöglichkeiten
 

  • Stundenweise Vertretung: Ideal für kurzfristige Ausfälle einzelner Schichten.
  • Tageweise Vertretung: Bei längeren Verhinderungen der regulären Assistenz.
  • Flexible Aufteilung: Die Verhinderungspflege kann individuell an den Bedarf angepasst werden.


Hinweis: Bei Nutzung der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld anteilig gekürzt (50 % Reduzierung für die Dauer der Ersatzunterstützung).


Beantragung der Verhinderungspflege

Der Antrag sollte frühzeitig bei der Pflegekasse gestellt werden. Benötigte Unterlagen sind in der Regel:
Nachweis über die bisherige Unterstützung durch die Assistenz (mindestens 6 Monate)
Nachweise über entstandene Kosten (z.B. Rechnungen über Vertretungspersonen)
Die Pflegekasse kann zudem eine Bestätigung über die Verhinderung der Hauptassistenzkraft verlangen.


Tipps zur optimalen Nutzung
 

  • Genaue Planung: Wer rechtzeitig plant, kann Vertretungen besser organisieren.
  • Kombination mit Kurzzeitpflege: Ermöglicht eine Erhöhung des verfügbaren Budgets.
  • Beratung nutzen: Viele Pflegekassen bieten gezielte Informationen für Nutzer*innen von Persönlichem Budget an.



Fazit

Verhinderungspflege ist auch für Menschen mit persönlicher Assistenz ein wichtiges Instrument, um Versorgungslücken zu überbrücken und selbstbestimmtes Leben zu sichern. Durch kluge Planung und enge Abstimmung mit der Pflegekasse lassen sich die Vorteile optimal nutzen. So bleibt die Unterstützung auch im Krankheits- oder Urlaubsfall der Assistenzkräfte gewährleistet – ein wichtiger Beitrag für die Lebensqualität und Selbstständigkeit.