Verhinderungspflege: Entlastung im Arbeitgebermodell

Verhinderungspflege: Entlastung im Arbeitgebermodell

Stand: August 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Von Oliver Straub, Assistenztreff

Auf einen Blick

Was: Deine Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn deine Assistenzkraft krank ist, Urlaub macht oder kurzfristig ausfällt.

Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 2, Assistenz seit mindestens 6 Monaten im Einsatz.

Umfang: bis zu 1.612 € im Jahr, kombiniert mit Kurzzeitpflege bis zu 2.418 €.

Achtung: Während der Nutzung wird dein Pflegegeld um 50 % gekürzt.

Zur Orientierung, nicht als Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe deine Pflegekasse zahlt, entscheidet sie im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung findest du über unsere Beratungsstellen-Karte.

Lebst du mit persönlicher Assistenz und finanzierst deine Unterstützung über ein Persönliches Budget, leistest du einen wichtigen Beitrag zu deiner eigenen Selbstbestimmung. Doch auch deine Assistenzkräfte können krank werden oder Urlaub nehmen – dann wird eine Ersatzlösung notwendig. Hier setzt die Verhinderungspflege an.

In diesem Beitrag erfährst du alles Wesentliche über Voraussetzungen, Leistungen und Nutzungsmöglichkeiten – speziell im Kontext der persönlichen Assistenz.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege bedeutet: Deine Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn du vorübergehend nicht von deiner gewöhnlichen Assistenzkraft begleitet oder unterstützt werden kannst. Das kann notwendig sein, wenn deine Assistenzkraft krank ist, Urlaub macht oder kurzfristig ausfällt.

Geregelt ist sie in § 39 SGB XI – eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Voraussetzungen für deinen Anspruch

PflegegradDu brauchst mindestens Pflegegrad 2.
PflegedauerDeine Assistenz muss bereits seit mindestens sechs Monaten im Einsatz sein.
Häusliche PflegeDie Unterstützung muss hauptsächlich im häuslichen Umfeld erfolgen.

Wie viel Geld steht dir zur Verfügung?

1.612 € /JahrGrundbetrag, für bis zu 6 Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege pro Kalenderjahr
bis 2.418 € /JahrWenn du zusätzlich bis zu 50 % deines Kurzzeitpflegebudgets (§ 42 SGB XI) anrechnen lässt

Was gilt bei persönlicher Assistenz und Persönlichem Budget?

Auch wenn deine Assistenz bereits über das Persönliche Budget finanziert wird, kannst du Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Entscheidend ist:

  • Es darf keine Doppelfinanzierung stattfinden.
  • Die Verhinderungspflege deckt zusätzliche Kosten ab, die entstehen, wenn eine Ersatzassistenz kurzfristig einspringen muss.
  • Eine enge Abstimmung mit deiner Pflegekasse ist erforderlich, damit die Verhinderungspflege korrekt genutzt wird.
  • Organisierst du Ersatz – etwa über einen Pflegedienst oder andere Assistenzkräfte –, musst du entsprechende Nachweise über die entstandenen Kosten einreichen.

Wie kannst du sie nutzen?

Stundenweise VertretungIdeal für kurzfristige Ausfälle einzelner Schichten.
Tageweise VertretungBei längeren Verhinderungen deiner regulären Assistenz.
Flexible AufteilungDie Verhinderungspflege kann individuell an deinen Bedarf angepasst werden.

Wichtig: Bei Nutzung der Verhinderungspflege wird dein Pflegegeld für diese Zeit um 50 % gekürzt.

So beantragst du sie

Stelle den Antrag frühzeitig bei deiner Pflegekasse. Benötigt werden in der Regel:

1Nachweis der bisherigen UnterstützungDeine Assistenz muss seit mindestens 6 Monaten im Einsatz sein – das musst du belegen.
2Kostennachweise einreichenZ. B. Rechnungen über Vertretungspersonen.
3Bestätigung der VerhinderungDeine Pflegekasse kann zusätzlich eine Bestätigung verlangen, dass deine Hauptassistenzkraft verhindert war.

Tipps zur optimalen Nutzung

Genaue PlanungWer rechtzeitig plant, kann Vertretungen besser organisieren.
Kombination mit KurzzeitpflegeErmöglicht eine Erhöhung des verfügbaren Budgets.
Beratung nutzenViele Pflegekassen bieten gezielte Informationen für Nutzer:innen von Persönlichem Budget an.

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