WO BENÖTIGST DU UNTERSTÜTZUNG?
Persönliche Assistenz ist ein großes Thema – und meistens steckt man mitten in einer bestimmten Situation, wenn man danach sucht. Such dir aus, was gerade auf dich zutrifft.
Persönliche Assistenz ist ein großes Thema – und meistens steckt man mitten in einer bestimmten Situation, wenn man danach sucht. Such dir aus, was gerade auf dich zutrifft.
Das Persönliche Budget ist eine Form, Leistungen zur Teilhabe zu bekommen. Statt einer Sachleistung – also einem Dienst, den der Kostenträger auswählt – erhältst du Geld oder Gutscheine und entscheidest selbst, wer dich wann unterstützt. Geregelt ist es in § 29 SGB IX. Beim zuständigen Leistungsträger – je nach Bedarf ist das etwa das Sozialamt, die Kranken- oder Pflegekasse oder die Rentenversicherung. Wenn du unsicher bist, stell den Antrag trotzdem: Der Träger muss die Zuständigkeit selbst klären und den Antrag gegebenenfalls weiterleiten (§ 14 SGB IX). Du kannst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Wichtig: Die Frist läuft auch dann, wenn du die Begründung noch nicht fertig hast – du kannst zuerst fristwahrend widersprechen und die Begründung nachreichen. Hol dir dabei Unterstützung. Im Arbeitgebermodell stellst du deine Assistenzkräfte selbst an: Du entscheidest, wer arbeitet, trägst dafür aber auch die Arbeitgeberpflichten. Beim Assistenzdienst übernimmt eine Organisation Anstellung und Verwaltung – dafür hast du weniger Einfluss darauf, wer kommt. Du wirst Arbeitgeber mit allem, was dazugehört: Arbeitsverträge, Anmeldung zur Sozialversicherung oder bei der Minijob-Zentrale, Lohnabrechnung und Lohnsteuer, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitsschutz. Vieles davon kannst du an ein Lohnbüro abgeben – die Verantwortung bleibt bei dir. Pflege richtet sich danach, was fachlich nötig ist. Assistenz richtet sich danach, was du willst: Du bestimmst, was wann und wie gemacht wird, die Assistenzkraft setzt es um. Deshalb steht in der Assistenz nicht die Versorgung im Mittelpunkt, sondern dein Alltag – Arbeit, Familie, Freizeit, Ehrenamt. Für viele Stellen nicht – Quereinstieg ist in der persönlichen Assistenz üblich. Das Gesetz unterscheidet allerdings zwischen einfacher Assistenz, also der Übernahme von Handlungen, und qualifizierter Assistenz mit Anleitung und Übung, für die eine Fachkraft nötig ist (§ 78 SGB IX). Die unabhängige Teilhabeberatung berät kostenlos und unabhängig von den Leistungsträgern – häufig von Menschen, die selbst mit Behinderung leben und Assistenz nutzen. Sie kennen die Formulare und die typischen Hürden aus eigener Erfahrung. Rechtsgrundlage ist § 32 SGB IX.Was ist das Persönliche Budget?
Wo stelle ich den Antrag?
Was mache ich, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitgebermodell und Assistenzdienst?
Welche Pflichten habe ich, wenn ich selbst anstelle?
Was ist der Unterschied zwischen Assistenz und Pflege?
Brauche ich eine Ausbildung, um als Assistenzkraft zu arbeiten?
Wer hilft mir kostenlos beim Antrag?
Auf unserer Karte findest du Beratungsstellen und Assistenzdienste in deiner Nähe. In der Jobbörse findest du Assistenzstellen – oder inserierst deine eigene.