Wo fange ich an?

WOBEI BRAUCHST DU ORIENTIERUNG?

Persönliche Assistenz ist ein großes Thema – und meistens steckt man mitten in einer bestimmten Situation, wenn man danach sucht. Such dir aus, was gerade auf dich zutrifft.

HÄUFIGE FRAGEN

Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist eine Form, Leistungen zur Teilhabe zu bekommen. Statt einer Sachleistung – also einem Dienst, den der Kostenträger auswählt – erhältst du Geld oder Gutscheine und entscheidest selbst, wer dich wann unterstützt. Geregelt ist es in § 29 SGB IX. Ausführlich erklärt

Wer kann ein Persönliches Budget bekommen?

Grundsätzlich alle, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben – unabhängig von der Art der Behinderung. Das Budget ist kein eigener Anspruch, sondern eine andere Art, vorhandene Ansprüche auszuzahlen. Ob es in deiner Situation sinnvoll ist, klärst du am besten in einer Beratungsstelle. Beratungsstelle finden

Wo stelle ich den Antrag?

Beim zuständigen Leistungsträger – je nach Bedarf ist das etwa das Sozialamt, die Kranken- oder Pflegekasse oder die Rentenversicherung. Wenn du unsicher bist, stell den Antrag trotzdem: Der Träger muss die Zuständigkeit selbst klären und den Antrag gegebenenfalls weiterleiten (§ 14 SGB IX). Der Antrag Schritt für Schritt

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitgebermodell und Assistenzdienst?

Im Arbeitgebermodell stellst du deine Assistenzkräfte selbst an: Du entscheidest, wer arbeitet, trägst dafür aber auch die Arbeitgeberpflichten. Beim Assistenzdienst übernimmt eine Organisation Anstellung und Verwaltung – dafür hast du weniger Einfluss darauf, wer kommt. Beide Modelle im Vergleich

Was macht eine persönliche Assistenzkraft?

Sie unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihren Alltag so zu leben, wie sie es wollen – zu Hause, bei der Arbeit, in der Freizeit. Der entscheidende Unterschied zur Pflege: Die Person mit Behinderung bestimmt, was wie gemacht wird. Aufgaben im Überblick

Brauche ich eine Ausbildung, um als Assistenzkraft zu arbeiten?

Für viele Stellen nicht – Quereinstieg ist in der persönlichen Assistenz üblich. Das Gesetz unterscheidet allerdings zwischen einfacher Assistenz, also der Übernahme von Handlungen, und qualifizierter Assistenz mit Anleitung und Übung, für die eine Fachkraft nötig ist (§ 78 SGB IX). Offene Stellen ansehen

Wer hilft mir kostenlos beim Antrag?

Die unabhängige Teilhabeberatung berät kostenlos und unabhängig von den Leistungsträgern – häufig von Menschen, die selbst Assistenz nutzen. Rechtsgrundlage ist § 32 SGB IX. Stellen in deiner Nähe auf der Karte

Was mache ich, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Du kannst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Wichtig: Die Frist läuft auch dann, wenn du die Begründung noch nicht fertig hast – du kannst zuerst fristwahrend widersprechen und die Begründung nachreichen. Hol dir dabei Unterstützung. Beratungsstelle finden

SO GEHT ES WEITER

Auf unserer Karte findest du Beratungsstellen und Assistenzdienste in deiner Nähe. In der Jobbörse findest du Assistenzstellen – oder inserierst deine eigene.

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